Pflegeheime
Hinweise für Besucher*innen unserer Einrichtungen
Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner
Liebe Angehörige unserer Bewohnerinnen und Bewohner,
für Besuche in unserer Einrichtung gelten die Regelungen der Landesschutzverordnung Hessen.
- Jede/r Besucher*in wird gebeten, einen Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzulegen.
- Maßgeblich für die Regelungen der Besuche sind die einrichtungsindividuellen Schutzkonzepte und Hygienepläne
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre AWO Nordhessen