Stiftung

Testament zugunsten

Sie können die AWO-Stiftung-Lichtblicke jederzeit mit Vermögen ausstatten und Ihren Stifterwillen aktiv gestalten.

Damit können Sie bereits zu Lebzeiten Einfluss nehmen. Aber auch mit Ihrem letzten Willen können Sie Stifterin oder Stifter werden. Sei es in der Form eines Vermächtnisses, oder in dem Sie die AWO-Stiftung-Lichtblicke als Erbin einsetzen. In beiden Fällen ist die Wahrung der Pflichtteile für die nächsten Angehörigen, wenn diese nicht ohnehin als Haupterben eingesetzt sind, zu berücksichtigen.

Nach dem Ableben fällt ein Teil des Vermögens dem Staat in Form der Erbschaftssteuer zu. Diese können Sie umgehen bzw. für Ihre Erben deutlich reduzieren, in dem sie in ihrem Testament die AWO-Stiftung-Lichtblicke als (Mit-) Erbin einsetzen. Die AWO-Stiftung-Lichtblicke ist komplett seteuerbefreit. Sie können testamentarisch eine Zustiftung verfügen, die Errichtung eines Stiftungsfonts veranlassen oder die Gründung einer eigenen Stiftung unter dem Dach der AWO-Stiftung-Lichtblicke ermöglichen.

Investieren Sie in eine soziale Zukunft. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

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