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Pflegebonus - Aufstockung durch das Land Hessen

Interview mit Michael Schmidt, Vorsitzender des Liga-Arbeitskreis „Gesundheit, Pflege und Senioren“

Die Pflegekräfte sollen bundesweit für ihre herausragenden Leistungen während der Corona-Pandemie eine Wertschätzung erhalten, so hat der Bund für sie die Zahlung eines einmaligen Pflegebonus von 1.000 Euro beschlossen. Das Geld stammt aus der Pflegeversicherung. Die meisten Bundesländer stocken den Betrag nochmals um 500 Euro auf, auch Hessen. Das ist doch eine gute Nachricht?

Michael Schmidt: „Ja, absolut. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Träger haben in den letzten Wochen eine enorme Belastung erfahren und haben bei der Bewältigung der Pandemie einen großen Beitrag geleistet. Wir freuen uns über diese Anerkennung und danken dem Land Hessen, dass es sich dazu entschieden hat, den Bonus um 500 Euro aufzustocken.“

Genau hier gab und gibt es Raum für Diskussionen. In der Presse war zu lesen, die Träger seien nicht bereit, den Bonus mitzutragen. So müsste nun das Land diesen Betrag alleine aufbringen. Das Sozialministerium spricht von rund 35 Millionen Euro.  Das klingt jetzt so, als ob die Träger und somit die Wohlfahrtsverbände, nicht zahlen wollen. Ist das so?

Michael Schmidt: „Nein, so ist es nicht. Die Beträge dürfen die Träger per Gesetz nicht über die Pflegesätze refinanzieren, das heißt, sie müssten es komplett selbst finanzieren. Nun dürfen aber freigemeinnützige Pflegeeinrichtungen wie die Wohlfahrtsverbände nicht über Rücklagen dieser Größenordnung verfügen, so schreibt es das Gesetz vor. Somit können wir die Aufstockung der Pflege-Prämie für unsere Pflegekräfte nicht schultern. Wir sind daher sehr rechtzeitig auf das Land Hessen mit der Bitte zugegangen, die im SGB XI angelegte Möglichkeit der Aufstockung durch das jeweilige Bundesland zu nutzen. Herr Minister Klose wollte die Aufstockung durch das Land im Kabinett beraten. Über das Ergebnis, die Kostenübernahme durch das Land Hessen, sind wir sehr dankbar. Übrigens ist Hessen hier keine Ausnahme. Die meisten Bundesländer, darunter Brandenburg, Baden-

Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und einige mehr, übernehmen die Aufstockung von 500 Euro zusätzlich aus eigenen Mitteln. Die Träger sind bislang in keinem Bundesland beteiligt.“

Wir danken für das Gespräch, Herr Schmidt.


 
 
 

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