Kurzzeit- und Verhinderungspflege bedeutet Pflege auf Zeit und wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen gewährt. Pflege auf Zeit kann notwendig sein, wenn pflegende Angehörige urlaubs- oder krankheitsbedingt die Pflege nicht sicherstellen können, sie eine Auszeit von der Pflege benötigen oder der gewünschte Heimplatz noch nicht bereitsteht.
Beides sind Leistungen der Pflegeversicherung; um diese Leistungen nutzen zu können, muss ein Pflegegrad (Pflegegrad 2-5) vorliegen. In diesem Fall besteht der Anspruch auf jährlich 1612 €.
Die AWO-Kurzzeitpflege
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Aktivitäten der sozialen Betreuung, wie Gedächtnistraining, Gymnastik, Kochen und Backen, Gesellschaftsspiele usw.