Zusätzliche Betreuungsleistungen
Erhöhter Betreuungsbedarf bei eingeschränkter Alltagskompetenz -Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen
Darauf kommt es an:
Eine altersbedingt demenzielle Erkrankung bzw. geistige Behinderung oder psychische Störung erfordern neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung des Pflegebedürftigen einen höheren Aufwand in der Betreuung.
Das steht Ihnen zu:
Für zusätzliche Betreuungsleistungen kommt die Pflegeversicherung je nach Grad der Erkrankung mit bis zu 100 Euro monatlich auf. In besonders schweren Fällen werden bis zu 200 Euro monatlich ausgezahlt.
Voraussetzungen:
Dieses Geld steht nur in Kombination mit einer Tages- oder Nachtpflege, einer Kurzzeitpflege oder zusätzlichen Betreuungsleistungen von professionellen Pflegeeinrichtungen und –diensten (Sozialgesetzbuch XI § 45a-b) zur Verfügung.Der erhöhte Betreuungsbedarf muss vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt werden. Kriterien sind beispielsweise Verletzungsgefahr und Verwirrtheit in Kombination mit der Tendenz, die Wohnung zu verlassen.
