AWO-Pflegeberatung
Senioren

Tagespflege

Anspruch auf teilstationäre Pflege

Darauf kommt es an:Eine angemessene häusliche Betreuung und Pflege kann nicht 24 Stunden am Tag gewährleistet werden. Zum Beispiel weil die pflegende Person berufstätig ist oder freie Zeit für sich benötigt. Zum Wohle des Pflegebedürftigen ist daher eine Unterbringung in einer Pflegeinrichtung tagsüber oder nachts angeraten.

Das steht Ihnen zu:

Die Pflegekasse erstattet die Kosten für die Pflege und die soziale Betreuung in einer solchen Einrichtung und rechnet sie direkt mit ihr ab. Genau wie bei den Pflegesachleistungen bemessen sich die monatlichen Höchstsätze an der jeweiligen Pflegestufe:
Pflegestufe 1 – 450 Euro
Pflegestufe 2 – 1.100 Euro
Pflegestufe 3 – 1.550 Euro

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und zusätzliche Leistungen sind selbst zu tragen. Fahrtkosten sind bereits im Pflegesatz enthalten. Wird die teilstationäre Pflege in Verbindung mit häuslicher Pflege beansprucht, erstattet die Pflegeversicherung wahlweise eine der beiden Leistungen bis zum Höchstsatz und die jeweils andere zur Hälfte.

Voraussetzungen:

Die Pflegebedürftigkeit muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt und die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt sein.