AWO-Pflegeberatung
Senioren

Stationäre Pflege

Anspruch auf vollstationäre Pflege

Darauf kommt es an:

Ist die häusliche Pflege selbst in Kombination mit Pflegedienstleistungen und teilstationärer Pflege nicht möglich, erweist sich die vollstationäre Unterbringung oft als beste Lösung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Der hohe medizinisch-pflegerische Qualitätsstandard zugelassener Pflegeheime ist eine Garantie für umfassende Betreuung und Versorgung.

Das steht mir zu:

Die Pflegeversicherung bezuschusst die stationäre Betreuung im Pflegeheim. Berücksichtigt werden Kosten für pflegerische und soziale Leistungen. Je nach Pflegestufe kommen monatlich folgende Sätze zur Auszahlung:
Pflegestufe 1 – 1.023 Euro (2010) 1.023 Euro (2012)
Pflegestufe 2 – 1.279 Euro (2010) 1.279 Euro (2012)
Pflegestufe 3 – 1.510 Euro (2010) 1.550 Euro (2012)

Bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand z.B. für Demenzkranke bis zu 1.825 Euro (1.918 Euro ab 2012)
Nicht zur Anrechnung kommen die so genannten Hotelkosten für Unterbringung und Verpflegung.

Voraussetzungen:

Die vollstationäre Pflege wird nur dann voll bezuschusst, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Unterbringung in einem Pflegeheim für unumgänglich hält.