Versorgung durch Pflegedienst
Versorgung durch ambulanten Pflegedienst
Darauf kommt es an:
Ein professioneller ambulanter Pflegedienst hilft dem Pflegebedürftigen zu Hause bei den regelmäßigen Verrichtungen im Alltag: Körperpflege, Ankleiden, Ernährung, Haushalt, Aufstehen und Zubettgehen.
Das steht Ihnen zu:
Wer ambulante Pflegedienste in Anspruch nimmt, kann bei der Pflegeversicherung so genannte Pflegesachleistungen beantragen. Sie verstehen sich als Zuschüsse. Je nach Pflegestufe betragen die monatlichen Höchstsätze:
Pflegestufe 1 – 450 Euro
Pflegestufe 2 – 1.100 Euro
Pflegestufe 3 – 1.550 Euro
Besondere Härtefälle: 1.918 Euro
Voraussetzungen:
Die Pflegebedürftigkeit muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt und die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt sein.
