Versorgung durch Angehörige
Anrecht auf Pflegegeld
Darauf kommt es an:
Die häusliche Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung eines Pflegebedürftigen wird von privaten Pflegepersonen wie Angehörigen, Nachbarn etc. übernommen.
Das steht Ihnen zu:
Als Anerkennung des Aufwands der Pflegepersonen zahlt die Pflegekasse in diesem Fall ein Pflegegeld. Es bemisst sich an der jeweiligen Pflegestufe:
Pflegestufe 1 – 235 Euro/Monat
Pflegestufe 2 – 440 Euro/Monat
Pflegestufe 3 – 700 Euro/Monat
Voraussetzungen:
Die Pflegebedürftigkeit muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt und die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt sein.Gesetzlich vorgeschrieben ist in regelmäßigen Abständen eine Beratung der Pflegeperson durch einen zugelassenen Pflegedienst. Sie dient der Unterstützung und um die Qualität der Versorgung zu sichern. Sie erfolgt halbjährlich in den Pflegestufen 1 und 2, vierteljährlich in Pflegestufe 3. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
