AWO-Pflegeberatung
Senioren

Kurzzeitpflege

Eine Option für vier Wochen im Jahr

Darauf kommt es an:

Weil die häusliche Pflege vorübergehend nicht wie gewohnt zu gewährleisten ist, kann eine vorübergehende stationäre Unterbringung zur angemessenen Versorgung angeraten sein. Etwa weil die Pflegeperson erkrankt oder im Urlaub ist, aber auch beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen, wenn eine intensivere Betreuung nötig ist.

Das steht Ihnen zu:

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Grund- und Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung bis maximal 1.550 Euro für längstens vier Wochen im Jahr.
Die in der Zeit der stationären Unterbringung anfallenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Komfortleistungen und den Transport sind selbst zu tragen. Kombiniert mit der Verhinderungspflege können bis zu acht Wochen im Jahr finanziert werden.

Voraussetzungen:

Die Kosten werden von der Pflegeversicherung nur bei Unterbringung in zugelassenen, dem allgemeinen medizinisch-pflegerischen Standard entsprechenden Einrichtungen übernommen und eine Pflegestufe anerkannt worden ist.