Kombinationsleistungen
Pflege durch Angehörige und Pflegedienst
Darauf kommt es an:
Private Pflegepersonen wie Angehörige, Nachbarn, Freunde und ein professioneller, zugelassener Pflegedienst teilen sich die Aufgaben der Versorgung. Der Pflegebedürftige entscheidet sich selbst für eine bedarfsgerechte Verteilung, die in der Regel für sechs Monate bindend ist.
Das steht Ihnen zu:
In diesem Fall gewährt die Pflegekasse sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen. Sie berechnen sich der jeweiligen Pflegestufe entsprechend und nach der gewählten Verteilung der in Anspruch genommenen Pflegeleistungen.
Voraussetzungen:
Nur wenn die Sachleistungen nicht in der dem Pflegebedürftigen zustehende Höhe ausgeschöpft werden, kann die Pflegeversicherung zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld bewilligen.
Die Pflegebedürftigkeit muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt und die Einstufung in eine Pflegestufe
