AWO-Pflegeberatung
Senioren

Der erste Schritt

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, bedarf es eines Antrags bei der Pflegekasse. Der Antrag ist von dem Versicherten, seinem Bevollmächtigten oder seinem gesetzlichen Vertreter formlos an die Kranken- bzw. Pflegekasse zu richten, bei der die Versicherung besteht. Die Leistungen werden dann ab Antragsstellung gewährt, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, an dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese wird im Rahmen eines Hausbesuchs in Ihrer Wohnung oder Ihrem Zimmer im Pflegeheim erfolgen. Neben der Krankengeschichte werden Hilfebedarf, Angaben zur Pflegeperson, Wohnsituation und den täglichen Hilfeleistungen erfragt. Der MDK gibt eine Empfehlung an die Pflegekasse, welche Hilfeleistungen notwendig sind, und erhebt den täglichen Zeitaufwand für die benötigten Hilfen. Danach ergeht der Bescheid der Pflegekasse über die Höhe der zustehenden Leistungen. Die Bearbeitungsfrist für Anträge wurde auf fünf Wochen festgelegt.

Hilfreich für die Begutachtung ist das Führen eines Pflegetagebuches, in dem zwei Wochen lang alle Hilfestellungen mit Zeitangaben notiert werden. Sollten Sie mit der Einstufung in eine Pflegestufe nicht einverstanden sein, können sie Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid mit Begründung bei der zuständigen Pflegekasse einlegen.