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Informationsbroschüre 

Das Pflegestärkungsgesetz II – ab 2017

Für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige.

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Ratgeber Pflege

Das Pflegestärkungsgesetz II 
Zum 01. Januar 2017 gibt es wichtige Änderungen im Pflegeversicherungsgesetz. 
Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt, in Verbindung mit einer neuen Methode der Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit. Statt der bisherigen drei Pflegestufen wird es dann fünf Pflegegrade geben. 

Was sich alles ändern wird entnehmen Sie den folgenden Informationsblättern.

Die Pflegebedürftigkeit ab 2017
Die Pflegebedürftigkeit wird sich am Grad der Selbstständigkeit einer Person orientieren. 
Im Vordergrund steht nun, wie selbstständig eine Person ohne Hilfe und Unterstützung von anderen Personen sein Leben führen kann. 
Zum Informationsblatt - Die Pflegebedürftigkeit ab 2017


Der Pflegegrad 1
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat Sie dem Pflegegrad 1 zugeordnet. Es ist die erste Stufe der Pflegebedürftigkeit und bedeutet, dass Sie noch weitgehend selbstständig sind und wenig Unterstützung benötigen. 
Zum Informationsblatt - Der Pflegegrad 1

Die Pflegegrade 2 bis 5
Die Pflegeversicherung bietet Ihnen in den Pflegegraden 2 bis 5 unterschiedliche Hilfen für die Pflege zu Hause an. Um Ihnen den Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen können Sie eine Vielzahl von Leistungen abrufen. Vom Pflegegeld bis zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes. Wir geben Ihnen eine Übersicht dazu. 
Zum Informationsblatt - Die Pflegegrade 2-5

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Sie sind als pflegebedürftige Person mit dem neuen Begutachtungsverfahren durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einem Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet worden und möchten sich einen Überblick verschaffen? Eine übersichtliche Tabelle hilft Ihnen dabei. Sie ist unterteilt in Leistungen für die Pflege zu Hause und Leistungen für die Pflege in Einrichtungen. 
Zum Informationsblatt - Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Leistungen der Pflegeversicherung für Angehörige im Überblick
Sie planen die Übernahme einer Pflege in Ihrem Familien- Freundes- oder Bekanntenkreis oder pflegen bereits eine pflegebedürftige Person? Hier erhalten Sie einen Überblick, wie Sie von der Pflegeversicherung  unterstützt werden können. 
Zum Informationsblatt - Leistungen der Pflegeversicherung für Angehörige im Überblick

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sie möchten Leistungen der Pflegeversicherung erhalten? Wir haben Ihnen die Schritte im Folgenden übersichtlich zusammengestellt.   
Zum Informationsblatt - Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Besuch des des Medizinischen Dienstes (MDK)
Bevor Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten können, muss der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt werden. So bereiten Sie sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vor. 
Zum Informationsblatt - Besuch des MDK

Pflegezeitgesetz
Die Möglichkeit, Berufstätigkeit und familiäre Pflege besser miteinander zu vereinbaren bietet Ihenen das Pflegezeitgesetz. 
Zum Informationsblatt - Pflegezeitgesetz

Familienzeitgesetz
Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein Familienmitglied zu Hause zu pflegen, können Sie eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. 
Zum Informationsblatt - Familienzeitgesetz

Soziale Absicherung
Die Pflegeversicherung bietet Leistungen zur sozialen Absicherung für Menschen, die zur Pflege einer/eines Angehörigen ihre Berufstätigkeit zeitweise unterbrechen oder einschränken. 
Zum Informationsblatt - Soziale Absicherung

Entlastungsbetrag
Für Angebote zur Betreuung von Pflegebedürftigen und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen kann der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden. 
Zum Informationsblatt - Entlastungsbetrag

Verhinderungspflege
Sie können die Pflege einer angehörigen Person zeitweise nicht leisten? Die Verhinderungspflege bietet die Möglichkeit, die pflegebedürftige Person zu Hause vorübergehend durch eine andere Person oder einen ambulanten Pflegedienst pflegen zu lassen. 
Zum Informationsblatt - Verhinderungspflege

Tagespflege
Die Tagespflege ermöglicht es, dass die pflegebedürftige Person tagsüber in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird und dadurch soziale Kontakte zu anderen Menschen und Beschäftigungsangebote erhält. Sie kann zudem als Auszeit von der häuslichen Pflege gesehen werden. 
Zum Informationsblatt - Tagespflege

Kurzzeitpflege
Wenn Sie eine vorübergehende Pflege in einer Einrichtung benötigen, können Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. 
Zum Informationsblatt - Kurzzeitpflege

Stationäre Pflege
Wenn eine Pflege zu Hause aus unterschiedlichen Gründen unmöglich ist, muss über Alternativen nachgedacht werden. Doch welche Pflegeeinrichtung eignet sich am besten? 
Zum Informationsblatt - Stationäre Pflege


Schulung pflegender Angebhöriger
Als pflegende Person haben Sie die Möglichkeit, an Schulungen teilzunehmen, die Ihre Fragen zur Pflege allgemein, zum Umgang mit Menschen mit Demenz oder zu besonderen alterstypischen Krankheiten beantworten können.   
Zum Informationsblatt - Schulung pflegender Angehöriger

Wohnen im Alter
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich den Alltag im Alter passend zu seinen Bedürfnissen zu gestalten. Dazu gehört auch, die geeignete Wohnform zu finden. 
Zum Informationsblatt - Wohnen im Alter