Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Voraussetzungen
- Hauptschulabschluss
- oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
In jedem Falle gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
Dauer und Aufbau der Ausbildung
- Ein Jahr bei Vollzeitausbildung.
- 68 Wochen bei berufsbegleitender Ausbildung.
Die Ausbildung umfasst 700 Stunden Unterricht (Theorie und Praxis) und 900 Stunden praktische Ausbildung. Sie ist in Blöcke aufgeteilt. Die praktische Ausbildung findet in stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie in gerontologischen Abteilungen von Krankenhäusern und in der häuslichen Pflege statt.
In der Ausbildung der Altenpflegehilfe werden theoretische und praktische Kenntnisse für eine qualifizierte Pflege und Betreuung alter Menschen unter Anleitung einer Fachkraft vermittelt.
Ausbildungsschwerpunkte
- Aufgaben in der Altenpflege
- Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit, z.B. Ethik, rechtliche Grundlagen
- Alterstypische Erkrankungen und ihre Merkmale
- Bedürfnisorientierte, fördernde Lebensgestaltung
Vergütung und Kosten der Ausbildung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif der Einrichtung, in der die Auszubildenden während des praktischen Ausbildungsteils angestellt sind. Schulkosten entfallen.
Abschluss
Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Karrierechancen
- Altenpfleger/in
Mögliche Arbeitsorte
- Altenpflegeheime, Seniorenzentren
- Ambulante Pflegedienste
- Geriatrische Abteilungen in Krankenhäusern, geriatrische Kliniken
- Rehabilitations- und Kurkliniken
- Begegnungsstätten, Beratungsstellen
Wichtige Informationen zur Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung schließen Sie mit der Altenpflegeschule einen Vertrag über die theoretische Ausbildung ab. Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung notwendig:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild
- Kopie des Schulabschlusses oder andere Nachweise der schulischen Ausbildung
- Kopie (amtlich beglaubigt) der Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- Kopie des Berufsabschlusses (falls vorhanden)
- Kopie (amtlich beglaubigt) des Personalausweises (Vor- und Rückseite)/ ggf. Kopie der Meldebescheinigung
- Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
Spätestens beim Abschluss des Vertrags benötigt die Altenpflegeschule:
eine ärztliche Bescheinigung, die Ihre gesundheitliche Eignung für alle einschlägigen Tätigkeitsfelder in den verschiedenen Einrichtungen der Altenhilfe belegt. Diese Bescheinigung darf zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
