25. August 2010
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Finanzierung

Die Heimkosten setzen sich zusammen aus:

  • Pflegebedingten Kosten einschl. Ausbildungszuschlag
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten

Das Heimentgelt ist aus dem Einkommen und Vermögen des Heimbewohners zu bestreiten. An den Kosten beteiligt sich die Pflegekasse (wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse) mit einem Zuschuss:

  • Pflegestufe I bis zu 1.023,00 € im Monat
  • Pflegestufe II bis zu 1.279,00 € im Monat
  • Pflegestufe III bis zu 1.4332,00 € im Monat
  • Härtefallregelung bis zu 1.588,00 € im Monat

Reichen Einkommen, vorhandenes Vermögen (Sparguthaben / Hausbesitz) und Zuschuss der Pflegekasse zur Bezahlung der Heimkosten nicht aus, kann beim zuständigen Sozialamt eine Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz beantragt werden.

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