25. August 2010
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Aufnahmevoraussetzungen

Pflege im Heim - Was ist zu tun?
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

1. Anerkennung der Pflegebedürftigkeit / Einstufung in eine Pflegestufe

a) Es liegt eine Pflegestufe bereits vor?
Damit ist die Pflegebedürftigkeit anerkannt und eine Aufnahme möglich. Bei der Pflegekasse ist zusätzlich ein Antrag auf stationäre Aufnahme zu stellen (Anträge im Pflegeheim vorrätig oder bei der Pflegekasse erhältlich)

b) Es liegt keine Pflegestufe vor
Wer bisher nicht pflegebedürftig war, muss nun in eine Pflegestufe eingestuft werden (Anerkennung der Pflegebedürftigkeit).
Es ist unverzüglich ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Bei dringender Aufnahme, z.B. wegen vorliegender Pflegebedürftigkeit nach Krankenhausaufenthalt, ist vorab die Pflegekasse zu informieren und ggfs. eine Eilbegutachtung im Krankenhaus zu veranlassen. Hier hilft evtl. der Sozialdienst des Krankenhauses bei der Antragstellung.
Da die Einstufung in eine Pflegestufe zu zeitlichen Verzögerungen bei der geplanten Heimaufnahme führen kann, wird dringend geraten, sich so früh wie möglich an die zuständige Pflegekasse zu wenden und dort einen Antrag auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz zu stellen.

2. Sicherstellung der Finanzierung der Heimkosten

Heimkosten sind aus dem Einkommen und Vermögen des Heimbewohners zu bestreiten.
An den Kosten beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschuss. Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten Personen, die gesetzlich oder privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind.
Reichen Einkommen, vorhandenes Vermögen (Sparguthaben / Hausbesitz) und Zuschuss der Pflegekasse zur Bezahlung der Heimkosten nicht aus, kann beim Sozialhilfeträger eine Restkostenübernahme beantragt werden.

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